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   BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 554/13   

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https://dejure.org/2015,12696
BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 554/13 (https://dejure.org/2015,12696)
BAG, Entscheidung vom 10.02.2015 - 9 AZR 554/13 (https://dejure.org/2015,12696)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 (https://dejure.org/2015,12696)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Anspruch auf Teilnahme an einem Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst

  • openjur.de

    Anspruch auf Teilnahme an einem Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst; Anforderungsprofil einer Stellenausschreibung; Grenzen der Gestaltungsfreiheit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Anspruch auf Teilnahme an einem Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst - Anforderungsprofil einer Stellenausschreibung - Grenzen der Gestaltungsfreiheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG
    Anspruch auf Teilnahme an einem Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst - Anforderungsprofil einer Stellenausschreibung - Grenzen der Gestaltungsfreiheit

  • IWW

    Art. 33 Abs. 2 GG, Anlage 1a zum BAT, § 564 Satz 1 ZPO, § 545 Abs. 1 ZPO, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Verfahren bei der Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst

  • bag-urteil.com

    Anspruch auf Teilnahme an einem Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf Teilnahme an einem Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst

  • rewis.io

    Anspruch auf Teilnahme an einem Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst - Anforderungsprofil einer Stellenausschreibung - Grenzen der Gestaltungsfreiheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Anforderungen an das Verfahren bei der Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Öffentlicher Dienst - und der Anspruch auf Teilnahme am Stellenbesetzungsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsrecht im Juni 2015

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Öffentlichen Arbeitgeber darf nicht ohne nachvollziehbare Gründe Stellen mit überqualifizierten Bewerbern besetzen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf Teilnahme an einem Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst

  • bn-anwaelte.de (Kurzinformation)

    Anforderungsprofile müssen sachlich nachvollziehbar sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 1280
  • BB 2015, 1588
  • NZA-RR 2015, 441
  • PersV 2015, 392
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 724/12

    Konkurrentenklage - Anforderungsprofil

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 554/13
    Daraus folgt angesichts der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in Art. 33 Abs. 2 GG ein subjektives Recht jedes Bewerbers auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 724/12 - Rn. 10 mwN) .

    Grundsätzlich steht es dem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Rahmen seiner Organisationsgewalt frei, für zu besetzende Stellen ein Anforderungsprofil aufzustellen, dessen Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 724/12 - Rn. 12) .

    Fehler im Anforderungsprofil führen grundsätzlich zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens, weil die Auswahlerwägungen dann auf sachfremden, nicht am Leistungsgrundsatz orientierten Gesichtspunkten beruhen (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 724/12 - Rn. 13 mwN) .

    Insoweit unterliegt das Anforderungsprofil auch trotz eines dem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes von Verfassungs wegen gewährten Beurteilungsspielraums einer gerichtlichen Kontrolle (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 724/12 - Rn. 14 mwN) .

    Die Eingruppierung richtet sich grundsätzlich nach der zu verrichtenden Tätigkeit, nicht aber die zu verrichtende Tätigkeit nach der Eingruppierung (vgl. BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 724/12 - Rn. 16) .

    Art. 33 Abs. 2 GG gewährt dem öffentlichen Arbeitgeber nicht das Recht, ohne nachvollziehbare Gründe Stellen mit überqualifizierten Bewerbern zu besetzen (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 724/12 - Rn. 17) .

  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07

    Konkurrentenklage - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 554/13
    Dies gilt nicht nur für Einstellungen, sondern auch für den beruflichen Aufstieg innerhalb des öffentlichen Dienstes (BAG 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - Rn. 23, BAGE 126, 26) .

    Das Anforderungsprofil stellt damit die Verbindung zwischen dem vom öffentlichen Arbeitgeber zu bestimmenden Charakter der Stelle und den von den Bewerbern zu erfüllenden Voraussetzungen her (BAG 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - Rn. 32, BAGE 126, 26) .

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 554/13
    Art. 33 Abs. 2 GG dient zum einen dem öffentlichen Interesse an der bestmöglichen Besetzung der Stellen des öffentlichen Dienstes, dessen fachliches Niveau und rechtliche Integrität gewährleistet werden sollen (BVerwG 25. November 2004 - 2 C 17.03 - BVerwGE 122, 237) .
  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 575/05

    Teilzeitlehrkraft - Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 554/13
    Die Urteilsgrundlage ist mit dem Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht abgeschlossen (vgl. BAG 13. Februar 2007 - 9 AZR 575/05 - Rn. 34, BAGE 121, 199) .
  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 716/00

    Bestimmung des betriebsrentenfähigen Einkommens - Auslegung einer

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 554/13
    Neues tatsächliches Vorbringen darf in der Revisionsinstanz grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (vgl. BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 716/00 - zu B III 2 der Gründe) .
  • LAG Thüringen, 11.04.2013 - 2 Sa 51/12
    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 554/13
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 11. April 2013 - 2 Sa 51/12 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 279/20

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    Dies fällt in sein Organisationsermessen, das gerichtlich nur auf sachfremde Erwägungen überprüfbar ist (vgl. etwa BAG 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 30; 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Rn. 16 mwN; BVerwG 26. November 2020 - 1 WB 8.20 - Rn. 23; 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 - Rn. 25 mwN; vgl. auch BVerfG 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 673/14

    Öffentliches Amt iSd. Art. 33 Abs. 2 GG

    Zum anderen trägt die Bestimmung dem berechtigten Interesse der Bewerber an einem angemessenen beruflichen Fortkommen dadurch Rechnung, dass sie grundrechtsgleiche Rechte auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet (BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Rn. 12) .
  • BAG, 28.01.2020 - 9 AZR 91/19

    Stellenbesetzung - Schadensersatzanspruch des zurückgewiesenenBewerbers

    Im Rahmen seiner Organisationsgewalt steht es dem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich frei, für zu besetzende Stellen ein Anforderungsprofil aufzustellen, dessen Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist (vgl. BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Rn. 14) .
  • LAG Hamm, 18.04.2019 - 17 Sa 696/18

    Recht des Betriebsrats auf Zurverfügungstellung von Informationen über die

    Daraus folgt angesichts der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in Art. 33 Abs. 2 GG ein subjektives Recht jedes Bewerbers auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren ( BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Rn. 12, ZTR 2015, 448; 6. Mai 2014 aaO. Rn. 10 ).

    Grundsätzlich steht es dem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Rahmen seiner Organisationsgewalt frei, für die zu besetzende Stelle ein Anforderungsprofil aufzustellen, dessen Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist ( BAG 10. Februar 2015 aaO. Rn. 14; 6. Mai 2014 aaO. Rn. 12 ).

    Fehler im Anforderungsprofil führen grundsätzlich zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens, weil die Auswahlerwägungen dann auf sachfremden, nicht am Leistungsgrundsatz orientierten Gesichtspunkten beruhen ( BAG 10. Februar 2015 aaO. Rn. 15; 6. Mai 2014 aaO. Rn. 13 ).

    Insoweit unterliegt das Anforderungsprofil trotz eines dem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes von Verfassungs wegen gewährten Beurteilungsspielraums einer gerichtlichen Kontrolle ( BAG 10. Februar 2015 aaO. Rn. 16; 6. Mai 2014 aaO. Rn. 14 ).

    Die Eingruppierung richtet sich nach der zu verrichtenden Tätigkeit, nicht die Tätigkeit nach der Eingruppierung ( BAG 10. Februar 2015 aaO. Rn. 18 ).

    Art. 33 Abs. 2 GG gewährt dem öffentlichen Arbeitgeber nicht das Recht, Stellen mit überqualifizierten Bewerbern zu besetzen, ohne dass nachvollziehbare Gründe bestehen ( BAG 10. Februar 2015 aaO. Rn. 23; 6. Mai 2014 aaO. Rn. 17 ).

    Die mögliche Vereinfachung des Bewerbungsverfahrens ist kein Selbstzweck, sondern muss sich selbst an Art. 33 Abs. 2 GG messen lassen ( BAG 10. Februar 2015 aaO. Rn. 24; 6. Mai 2014 aaO. Rn. 18 ).

  • LAG Hessen, 31.01.2017 - 13 Sa 573/16

    Ein Arbeitsplatz, der befristet besetzt wird, um einen aufgrund von Elternzeit

    Daraus folgt angesichts der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in Art. 33 Abs. 2 GG ein subjektives Recht jedes Bewerbers auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren (BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 554/13 - RZ. 12, juris; BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09 - RZ. 33, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2019 - 5 Sa 375 öD/18

    Entschädigung, Öffentlicher Arbeitgeber, Schwerbehinderter, Vorstellungsgespräch,

    Denn "Art. 33 Abs. 2 GG gewährt dem öffentlichen Arbeitgeber nicht das Recht, ohne nachvollziehbare Gründe Stellen mit überqualifizierten Bewerbern zu besetzen." (Bundesarbeitsgericht (BAG), Urt. vom 10.02.2014 - 9 AZR 554/13 -).
  • BVerwG, 17.09.2019 - 5 P 6.18

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Anforderungsprofil; Anlassfall; Ausbildung;

    (a) Im Hinblick auf die Frage, ob Gesetzesverstöße im Rahmen einer Ausschreibung die Rechtmäßigkeit der Personalentscheidung berühren können, ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass ein Anforderungsprofil in einer Ausschreibung, das nicht den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG genügt und den Bewerberkreis in unzulässiger Weise einengt, grundsätzlich zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens und der darauf beruhenden Auswahlentscheidung führt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 - 2 BvR 2457/04 - BVerfGK 12, 265 ; BAG, Urteil vom 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - PersV 2015, 392 f. m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 27; Rehak, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold u.a., BPersVG, 74. Update 9/2019, § 77 Rn. 77a m.w.N.).
  • LAG Köln, 08.04.2021 - 6 SaGa 6/20

    Konkurrentenklage; Überqualifikation

    Aus dem Vorgesagten und angesichts der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in Art. 33 Abs. 2 GG folgt ein subjektives Recht aller Bewerberinnen und Bewerber auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren (BAG v. 10.02.2015 - 9 AZR 554/13), das für Beamtinnen und Beamte vor den Verwaltungsgerichten und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den Arbeitsgerichten geltend gemacht werden kann.

    Grundsätzlich ist der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Rahmen seiner Organisationsgewalt inhaltlich frei, für die zu besetzende Stelle ein Anforderungsprofil aufzustellen, dessen Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist (BAG v. 10.02.2015 - 9 AZR 554/13; BAG v. 06.05.2014 - 9 AZR 724/12).

    Fehler im Anforderungsprofil führen grundsätzlich zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens, weil die Auswahlerwägungen dann auf sachfremden, nicht am Leistungsgrundsatz orientierten Gesichtspunkten beruhen (BAG v. 10.02.2015 - 9 AZR 554/13; BAG v. 06.05.2014 - 9 AZR 724/12).

  • ArbG Köln, 14.07.2022 - 12 Ca 1319/22
    Daraus folgt angesichts der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in Art. 33 Abs. 2 GG ein subjektives Recht jedes Bewerbers auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren (BAG 10.02.2015 - 9 AZR 554/13 - Juris m.w.N.).

    Fehler im Anforderungsprofil führen grundsätzlich zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens, weil die Auswahlerwägungen dann auf sachfremden, nicht am Leistungsgrundsatz orientierten Gesichtspunkten beruhen (BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Juris m.w.N.).

    Insoweit unterliegt das Anforderungsprofil trotz eines dem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes von Verfassung wegen gewährten Beurteilungsspielraums einer gerichtlichen Kontrolle (BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Juris).

    Die Eingruppierung richtet sich nach der zu verrichtenden Tätigkeit, nicht die Tätigkeit nach der Eingruppierung (BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Juris; s.a. LAG Hamm 18. April 2019 - 17 Sa 696/18 - Juris).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2019 - 5 SaGa 2/19

    Einstweilige Verfügung - abgebrochenes Stellenbesetzungsverfahrens - öffentlicher

    Insoweit unterliegt das Anforderungsprofil auch trotz eines dem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes von Verfassungs wegen gewährten Beurteilungsspielraums einer gerichtlichen Kontrolle (BAG, Urteil vom 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Rn. 16, juris = ZTR 2015, 448; BAG, Urteil vom 06. Mai 2014 - 9 AZR 724/12 - Rn. 14, juris = ZTR 2014, 610).

    Art. 33 Abs. 2 GG berechtigt den öffentlichen Arbeitgeber nicht, ohne nachvollziehbare Gründe Stellen mit überqualifizierten Bewerbern zu besetzen (BAG, Urteil vom 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Rn. 23, juris = ZTR 2015, 448; BAG, Urteil vom 06. Mai 2014 - 9 AZR 724/12 - Rn. 17, juris = ZTR 2014, 610).

    Die Eingruppierung richtet sich grundsätzlich nach der zu verrichtenden Tätigkeit, nicht aber die zu verrichtende Tätigkeit nach der Eingruppierung (BAG, Urteil vom 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Rn. 18, juris = ZTR 2015, 448; BAG, Urteil vom 06. Mai 2014 - 9 AZR 724/12 - Rn. 16, juris = ZTR 2014, 610).

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 59/19

    Stichtagsregelung im Tarifvertrag - Art. 3 Abs. 1 GG

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2023 - 1 Sa 295/22

    Entschädigung nach dem AGG - Nichteinladung eines schwerbehinderten Bewerbers zu

  • BAG, 06.04.2022 - 5 AZR 325/21

    Bewerbungen für internationale Friedenseinsätze - ZIF-Expertenpool

  • LAG Düsseldorf, 27.10.2016 - 13 Sa 460/16

    Konkurrentenklage; Arbeitszeiterhöhung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2022 - 2 Sa 270/21

    Stellenausschreibung - Anforderungsprofil - öffentlicher Dienst

  • OVG Sachsen, 17.05.2018 - 8 A 527/17

    Ausschreibung; Anforderungsprofil; Mitbestimmung; Einstellung

  • LAG Baden-Württemberg, 03.03.2020 - 11 Sa 58/19

    Öffentlicher Dienst - Ablehnung einer Bewerbung - Erreichen der Regelaltersgrenze

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2016 - 6 B 253/16

    Untersagung der Besetzung einer Beförderungsstelle mit einem Mitkonkurrenten im

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 391/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 390/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • LAG Köln, 09.03.2023 - 6 Sa 610/22

    Konkurrentenklage; Stellenausschreibung; Muss-Kriterium; Verwaltungserfahrung;

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 427/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 549/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 553/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 551/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 425/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 394/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 393/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 392/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 552/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 550/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 426/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2020 - 2 Sa 227/19

    Konkurrentenklage - Auswahlverfahren - Übertragung einer Stelle - Hochschuldienst

  • LAG Köln, 18.04.2023 - 4 Sa 735/22

    Stellenausschreibung im öffentlichen Dienst; "Volljurist" als Muss-Kriterium;

  • VG Göttingen, 21.01.2021 - 7 B 3/20

    Bewerberauswahl; Höhergruppierung; Unbeachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung;

  • ArbG Siegen, 08.06.2017 - 3 Ga 10/17

    Bewerbungsverfahren

  • VG Gelsenkirchen, 16.02.2016 - 12 L 2545/15

    Anforderungsprofil; Statusamt; Dienstosten; Stellenbesetzung; Beförderung;

  • ArbG Essen, 19.09.2018 - 6 Ca 1409/18
  • VG Gelsenkirchen, 16.02.2016 - 12 L 254/15

    Anforderungsprofil; Statusamt; Dienstosten; Stellenbesetzung; Beförderung;

  • VG Berlin, 17.02.2023 - 72 K 1.22
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